Rohbauversicherung für Wohnhäuser und Gewerbeobjekte

Die Rohbauversicherung können wir Ihnen für 1 Jahr kostenlos anbieten. Sollten das Objekt nach einem Jahr noch nicht bezugsfertig sein, kann die kostenlose Rohbauversicherung verlängert werden.

 

Enthalten ist in der Haus- und Grundbesitzhaftpflicht die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Eine unerlässliche Versicherung beim Bau.

 

Versichert werden üblicherweise folgende Sparten:

 

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Glasbruch
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

 

Wir bewerten Ihr Gebäude, erstellen Ihnen den passenden Vertrag und adaptieren diesen entsprechend der Baufortschritte.

  

 

Projektversicherung für Bauherren und Auftraggeber

 

Der ordnungsgemäße Ablauf seines Bau- bzw. Montagevorhabens ist für jeden Bauherren bzw. Auftraggebern ein wichtiges Anliegen. Tatsache ist, dass es bei Projekten sehr oft Probleme gibt, deren Folgen sich mit dem richtigen Versicherungsschutz zu einem großen Teil absichern lassen!

Vielen Bauherren bzw. Auftraggeber begnügen sich mit einer herkömmlichen Versicherung und den Nachweisen einer Betriebshaftpflichtversicherung der beauftragen bau- bzw. montageausführenden Unternehmen.

 

 

Damit sind nicht alle Gefahren und Schäden, sowie Haftung gegenüber Dritten abgedeckt!

 

 

Es ist daher für den Bauherren bzw. Auftraggeber wichtig und notwendig zu wissen, dass für einen wirklichen umfassenden Versicherungsschutz zusätzlich eine Bauwesen- und/oder Montage- sowie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt wird, um die Risiken des Bauherren bzw. Auftraggebers weitestgehend abzudecken.

 

 

 

Bauwesenversicherung

 

Darunter versteht man plötzlich und unvorhergesehene, aber in der Praxis häufig auftretende, Schäden durch höhere Gewalt und unabwendbare Umstände, für die der Bauherr bzw. Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen schon vor Abnahme der Bau- bzw. Montagearbeiten aufzukommen hat. Die bau- bzw. montageausführenden Unternehmen können nämlich für derartige Schäden noch einmal das entsprechende Entgelt für die Wiederherstellung der bereits erbrachten Gewerke verlangen.

 

Die Bauwesenversicherung sichert den Bauherren für die Dauer der Bauzeit gegen zahlreiche Gefahren und Schäden ab:

 

  • Außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie z.B. Sturm, Hagel, Frost.
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl von bereits fix eingebauten Bau-Materialien wie z.B. Waschbecken, Badewannen, Heizkörpern, E-Installationen.
  • Mutwillige und vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung durch Unbekannte.
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der an der Baustelle Beschäftigten.
  • Sachschäden durch Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Sachschäden durch fehlerhafte Bauausführung.

 

Zusätzlich einschließbare Gefahren:

 

  • Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (nicht jedoch Sprengstoff).
  • Sachschäden durch Hochwasser oder Ansteigen des Grundwassers durch Hochwasser von stehenden oder fließenden Gewässern.
  • Mitversicherung von Sachschäden durch fehlerhafte Bauausführung während der Gewährleistungsfrist von bis zu 36 Monaten.

 

 

 

Montageversicherung

 

Die Montageversicherung sichert den Auftraggeber für die Dauer der Montagezeit gegen zahlreiche Gefahren und Schäden ab:

 

  • Außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie z.B. Sturm, Hagel, Frost.
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl von gesichert und geschützt verwahrten bzw. aufgestellten Montage- Objekten (Maschinen und Anlagen).
  • Mutwillige und vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung durch Unbekannte.
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der an der Montagestelle Beschäftigten.
  • Sachschäden durch Konstruktions- und Materialfehler.
  • Sachschäden durch fehlerhafte Ausführung.
  • Sachschäden während des Probebetriebs der Montage- Objekte.
  • Sachschäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (nicht jedoch Sprengstoff) an den Montage-Objekten.

 

 

Zusätzlich einschließbare Gefahren:

 

  • Mitversicherung von Sachschäden am Montageobjekt durch fehlerhafte Ausführung für die Dauer der Gewährleistungsfrist von bis zu 36 Monaten.

 

 

 

Bauherren-Haftpflichtversicherung

 

Unter dem Bauherrenrisiko in der Bauherrenhaftpflicht- Versicherung versteht man unter anderem auch die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Nachbarschaftsrecht. Demnach haftet der Bauherr oftmals auch verschuldensunabhängig für Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten.

Die für den Bau bzw. für die Montage beauftragten Unternehmen haften hingegen verschuldensabhängig und können daher ohne entsprechendes Verschulden des Unternehmens nicht zur Haftung herangezogen werden (auch nicht vom Bauherren bzw. Auftraggeber im Regressweg!). Daher ist in derartigen Fällen auch der Nachweis über den Bestand einer aufrechten Betriebshaftpflichtversicherung nur eine teilweise Absicherung.

 

Selbst wenn der Bauherr oder Grundstückseigentümer nicht schuld an einem Schaden ist, kann die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen durch einen Anwalt – vielleicht sogar erst durch einen Prozess – hohe Kosten verursachen, die an die finanzielle Substanz gehen können. Die Befriedigung von Schadenersatzansprüchen – vor allem bei Personenschäden – kann hunderttausende Euro ausmachen.

 

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist fast immer der Liegenschafts-Eigentümer der erste „Ansprechpartner“ für Schadenersatzansprüche Dritter. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt den Bauherren gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht aus der Durchführung des Bauvorhabens.

 

Die Haftpflichtversicherung der Allianz ist eine unerlässliche Schutzmaßnahme. Das heißt, die Versicherung nimmt die Interessen wahr und prüft im Schadenfall, ob der Versicherungsnehmer überhaupt haftet.

 

  • Wenn nicht, wehrt die Allianz diese unberechtigten Schadenersatzansprüche ab.
  • Sind die Schadenersatzansprüche berechtigt, kommt die Allianz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für den Schaden auf.

 

 

Diese Absicherung im Fall von Schadenersatzansprüchen gilt für Schadenersatzansprüche Dritter privatrechtlichen Inhalts aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden.