Motorbezogene Versicherungssteuer - Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.10.2020
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchst zul. Gesamtgewicht
- für die ersten 24 Kilowatt ist keine Steuer zu
entrichten
- für die weiteren 66 kW (also bis zu einer Motorleistung von 90 kW (122 PS) sind € 0,62
pro kW und Monat zu bezahlen
- für die weiteren 20 kW (also bis zu einer Motorleistung von 110 kW (150 PS) sind € 0,66
pro kW und Monat zu bezahlen
- für jedes darüber hinausgehende Kilowatt sind € 0,75 pro kW und Monat zu bezahlen. Das
heißt, Fahrzeuge über 110 kW (150 PS) werden empfindlich teurer.
Motorräder
Die motorbezogene Versicherungssteuer für Motorräder beträgt € 0,025 Euro pro Kubikzentimeter Hubraum.
Motorbezogene Versicherungssteuer - Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Motorbezogene Versicherungssteuer - Fahrzeuge mit Erstzulassung nach dem 01.10.2020
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchst zul. Gesamtgewicht
Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt es bei Erstzulassungen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ab 1. Oktober 2020 zu einer Änderung der Berechnungsmethode: Zusätzlich zur Motorleistung wird künftig auch der CO2-Ausstoß herangezogen.
Formel: (kw-65) x 0,72 + (CO2 g/km-115) x 0,72 = monatliche Belastung.
Die Steuerzuschläge, wenn man die motorbezogene Versicherungssteuer nicht für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt, entfallen für Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020.
Motorräder
Bei Motorräder wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung einfließen.